Besteht bei Ihnen eine Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder abgemildert werden kann, können Sie eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr behandelnder Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, werden die Beratungen nach § 43 SGB V von den Krankenkassen unterstützt.
Erkrankungsbeispiele
Ablauf:
Alles erfolgt Schritt für Schritt und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gewohnheiten.