Ernährungstherapie


Besteht bei Ihnen eine Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder abgemildert werden kann, können Sie eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch nehmen.

 

 Wenn Ihr behandelnder Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung  ausstellt, werden die Beratungen nach § 43 SGB V  von den Krankenkassen unterstützt.

Erkrankungsbeispiele

  • Über- und Untergewicht
  • Adipositas
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Gicht
  • Rheuma
  • Nahrungsmittelallergien
  • Nahrungsmittelintoleranzen

Ablauf:

  1. In einem kostenlosen und unverbindlichen Informationsgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir klären Fragen und besprechen den Ablauf der Beratung.
  2. Das Erstgespräch umfasst eine detaillierte Ernährungsanamnese und die Festlegung der Beratungsziele.
  3. In Folgeterminen erarbeiten wir gemeinsam Strategien, um die Ziele zu erreichen und langfristig einzuhalten.

 

Alles erfolgt Schritt für Schritt und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gewohnheiten.